LAGERHALLENORDNUNG

   

Sehr geehrter Kunde, Besucher und Lieferant!

 

Wir ersuchen Sie auf dem Werksgelände der COGNOR Stahlhandel GmbH Linz und Graz folgende Hinweise und Vorschriften im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit zu beachten:

  1. Das Betreten des Firmengeländes erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Den Anweisungen des Lagerpersonals ist Folge zu leisten.
  3. Einfahrt in die Lagerhallen nur nach Aufforderung und mit Schrittgeschwindigkeit gestattet.
  4. Vor dem Be- oder Entladen ist der Motor abzustellen.
  5. Es besteht Helmtragepflicht in allen Hallenbereichen.
  6. Ein Aufenthalt ist nur in der Ladezone (Fahrspur) gestattet.
  7. Der Zutritt in die Lager- und Fertigungszonen ist untersagt.  
  8. Der Aufenthalt unter Kranlasten ist strengstens verboten!
  9. Auf dem Firmengelände dürfen Fahrzeuge nur so abgestellt werden, dass Verkehrs- und Fluchtwege sowie Zufahrten für Einsatzfahrzeuge nicht behindert werden.
  10. Hinweisschilder wie Rauchverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Halte- und Parkverbote udgl. sind zu beachten. 
  11. Auf dem Werksgelände gilt die öffentliche Straßenverkehrsordnung.

             COGNOR Stahlhandel GmbH