Sehr geehrter Kunde, Besucher und Lieferant!
Wir ersuchen Sie auf dem Werksgelände der COGNOR Stahlhandel GmbH Linz und Graz folgende Hinweise und Vorschriften im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit zu beachten:
- Das Betreten des Firmengeländes erfolgt auf eigene Gefahr.
- Den Anweisungen des Lagerpersonals ist Folge zu leisten.
- Einfahrt in die Lagerhallen nur nach Aufforderung und mit Schrittgeschwindigkeit gestattet.
- Vor dem Be- oder Entladen ist der Motor abzustellen.
- Es besteht Helmtragepflicht in allen Hallenbereichen.
- Ein Aufenthalt ist nur in der Ladezone (Fahrspur) gestattet.
- Der Zutritt in die Lager- und Fertigungszonen ist untersagt.
- Der Aufenthalt unter Kranlasten ist strengstens verboten!
- Auf dem Firmengelände dürfen Fahrzeuge nur so abgestellt werden, dass Verkehrs- und Fluchtwege sowie Zufahrten für Einsatzfahrzeuge nicht behindert werden.
- Hinweisschilder wie Rauchverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Halte- und Parkverbote udgl. sind zu beachten.
- Auf dem Werksgelände gilt die öffentliche Straßenverkehrsordnung.
COGNOR Stahlhandel GmbH